ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

für den kaufmännischen Verkehr

 

Catherine Hahne

Georgstraße 38

30159 Hannover

Stand: 06.02.2025 

 

Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird auf die Nennung der Geschlechter verzichtet, wo eine geschlechtsneutrale Formulierung nicht möglich war. In diesen Fällen beziehen die verwendeten männlichen Begriffe die weiblichen und diversen Formen ebenso mit ein.

 

1.    Geltungsbereich

 

1.1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind die ausschließliche Grundlage für alle Dienst- und Beratungsleistungen (im Folgenden „Dienstleistungen“), die von Catherine Hahne angeboten und erbracht werden. Abweichende Bestimmungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch, wenn diesen durch Catherine Hahne nicht widersprochen wird. Für abweichende oder ergänzende AGB seitens des Auftraggebers gilt eine ausdrückliche Zustimmungserfordernis durch Catherine Hahne.

1.2.  Die AGB gelten immer dann, wenn ihre Anwendung nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Individuelle Vereinbarungen haben stets Vorrang vor den Regelungen dieser AGB.

 

2.    Angebot und Vertragsabschluss

 

2.1.  Die Einzelheiten der Geschäftsbeziehung werden in einem schriftlichen Vertrag oder über ein schriftliches Angebot vereinbart. Der Umfang der Dienstleistungen wird vertraglich vereinbart. Ohne schriftliche Vereinbarung ergibt sich der Umfang aus den Umständen des konkreten Falls.

2.2.  Der Dienstleistungsvertrag kommt durch ein schriftliches Angebot über die Erbringung der Dienstleistungen an den Auftraggeber und eine schriftliche Annahme dieses Angebotes zustande (per E-Mail oder Brief). 

2.3.  Sofern die Angebotsannahme innerhalb der Bindungsfrist des Angebotes erfolgt, kommt der Dienstleistungsvertrag direkt zustande. Nach Ablauf der Frist bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Catherine Hahne.

 

3.    Vergütung und Nebenkosten

 

3.1.  Die Vergütung erfolgt auf Festpreisbasis oder nach Aufwand auf Basis der geleisteten Arbeitsstunden (Abrechnung je angefangener Viertelstunde) bzw. Arbeitstage (ein Arbeitstag umfasst acht Arbeitsstunden). Insofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, gilt die Abrechnung nach Aufwand als vereinbart.

3.2.  Ohne gesonderte Vereinbarung erhält Catherine Hahne für ihre Leistungen pro Stunde eine Vergütung in Höhe von 170 Euro zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. 

3.3.  Soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen, kann Catherine Hahne Ersatz aller mit der Durchführung des Vertrages in Zusammenhang stehenden Nebenkosten verlangen. Hierzu zählen unter anderem Reisekosten wie Fahrt-, Flug- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungskosten und sonstige Reisenebenkosten. Übernachtungskosten werden dem Auftragnehmer in nachgewiesener Höhe ersetzt, Spesen gemäß der steuerlichen Höchstsätze. Ohne gesonderte Vereinbarung werden bei Benutzung der Bahn Fahrtkosten 1. Klasse und bei Benutzung des Pkw 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer ersetzt. Die Wahl des Verkehrsmittels bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten. Dieser ist jedoch verpflichtet, nach der kürzesten Entfernung zu berechnen und Reisen, deren Kosten nicht in einem wirtschaftlichen Verhältnis zur Gesamtvergütung stehen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Auftraggebers zu unternehmen. Nebenkosten können getrennt von der Vergütung in Rechnung gestellt werden.

3.4.  Alle Preise und Gebühren gelten in Euro und jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 

 

4.    Zahlungsbedingungen

 

4.1.  Alle Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig. Die Vergütung ist vom Auftraggeber sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

4.2.  Ohne gesonderte Vereinbarung beträgt der Abrechnungszeitraum für Leistungen nach Aufwand jeweils einen Monat. Für Vergütungen auf Festpreisbasis behält sich Catherine Hahne eine Rechnungsstellung nach Projektfortschritt sowie eine Anzahlung von 20% des Festpreises bei Angebotsannahme vor. 

4.3.  Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er die Rechnung nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit begleicht. Für Verzugszinsen gelten die gesetzlichen Regelungen §§286 – 288 BGB.

 

5.    Zeit, Ort und Art der Leistungserbringung

 

5.1.  Catherine Hahne bestimmt ihren Arbeitsort und ihre Arbeitszeit eigenverantwortlich. 

5.2.  Catherine Hahne ist hinsichtlich der Art der Durchführung der vereinbarten Dienstleistungen frei, wird jedoch die Projekterfordernisse angemessen berücksichtigen. Catherine Hahne untersteht keinerlei Weisungen des Auftraggebers; unberührt bleiben fachliche und projektbezogene Weisungen.

5.3.  Catherine Hahne organisiert die zu erbringenden Leistungen selbst und eigenverantwortlich und bestimmt Art, Ablauf und Einteilung der Arbeiten selbstständig.

5.4.  Catherine Hahne ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. Der Auftraggeber kann einen Erfüllungsgehilfen aus wichtigem Grund zurückweisen, beispielsweise, wenn der Erfüllungsgehilfe nicht über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

 

6.    Mitwirkungspflicht des Auftragnehmers

 

6.1.  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Catherine Hahne alle für die Ausführung ihrer Tätigkeiten notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen relevanten Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. 

 

7.    Ausfallgebühr

 

7.1.  Nimmt der Auftraggeber einen vereinbarten Termin nicht wahr oder storniert eine terminliche vereinbarte Leistung wie bspw. Workshops, Seminare, Moderationen behält Catherine Hahne sich in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Absage / der Stornierung folgende Ausfallgebühren vor: bis drei Kalenderwochen vor Beginn 20%, weniger als drei und mehr als eine Kalenderwoche vor Beginn 50% und weniger als eine Kalenderwoche vor Beginn 100%.

7.2.  Zusätzlich können eventuell anfallende Kosten bzw. Stornokosten für geplante Reisen zum Einsatzort in Rechnung gestellt werden. 

 

8.    Leistungsverzögerungen und Höhere Gewalt

 

8.1.  Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, hat Catherine Hahne nicht zu vertreten. Diese berechtigen sie, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände gleich, die Catherine Hahne die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. 

8.2.  Sollte Catherine Hahne bei der Erfüllung ihrer Verpflichtung in Verzug geraten, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Leistung nicht bis zum Fristablauf erbracht worden ist. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.

8.3.  Erhöht sich der Aufwand und liegt die Ursache hierfür im Verantwortungsbereich des Auftraggebers, kann Catherine Hahne die Vergütung des Mehraufwandes verlangen.

 

9.    Leistungsänderungen

 

9.1.  Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen im Leistungsumfang zu verlangen. Catherine Hahne wird prüfen, ob die gewünschten Änderungen durchführbar und zumutbar sind. Catherine Hahne wird ein Angebot über die veränderten Leistungen vorlegen, welches vom Auftrageber schriftlich zu bestätigen ist. 

 

10.         Schweigepflicht

 

10.1.  Catherine Hahne ist verpflichtet, über alle Informationen, die ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbindet.

 

11.         Nutzungsrechte

 

11.1.  Die Leistungsergebnisse sind geistiges Eigentum von Catherine Hahne. Dieses gilt insbesondere für Konzepte, Workshop-Materialien und Beratungsinhalte. Vorschläge des Auftraggebers oder sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht.

11.2.  Catherine Hahne überträgt nach Absprache die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. 

 

12.         Sonstiges

 

12.1.  Der Auftraggeber räumt Catherine Hahne das Recht ein, im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit den Auftraggeber unter Verwendung seines Firmennamens und Firmenlogos als Referenzkunden zu nennen. 

 

13.         Schlussbestimmungen

 

13.1.  Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. 

13.2.  Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Auftraggeber und Auftragnehmer werden die ungültigen Bestimmungen durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

13.3.  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13.4.  Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover.